Die Mitglieder des Magistrats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, unter anderem über Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis kommen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist. Sie dürfen ohne Genehmigung des Stadtrats über solche Angelegenheiten weder gerichtlich noch außergerichtlich irgendwelche Angaben machen. Eine „Flucht in die Öffentlichkeit" und damit der Bruch der Schweigepflicht komme allenfalls dann in Betracht, wenn dies als ultima ratio zur Wahrung der demokratischen Teilhabe erforderlich ist. Hat ein Mitglied des Magistrats die ihm obliegende Verschwiegenheitspflicht verletzt, so ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens möglich; es droht die Auferlegung eines Ordnungsgeldes.
Die Verschwiegenheitspflicht und die Ahndung von Pflichtverstössen ist unmissverständlich in den Paragraphen 4 und 5 der Geschäftsordnung des Magistrats der Stadt Langenselbold geregelt.
„Es kann daher nicht sein, dass die ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten darauf verwiesen werden, sich für Entscheidungen und Abstimmungen notwendige Informationen bei den Mitgliedern des Magistrats zu besorgen, wie das zuletzt im Zusammenhang mit der Bewilligung von Mehrausgaben für die Errichtung des U3-Hauses im Steinweg seitens der CDU angeregt worden ist", meint auch Bernd Weingärtner (SPD). Bürgermeister Muth sei zu widersprechen, wenn er hier von einer „Holschuld" spreche. „Die Stadtverordneten Kapp (FW) und Lamprecht (FDP) haben nicht einmal Kollegen im Magistrat", so Weingärtner weiter. Stadtverordneten vor diesem Hintergrund und angesichts völlig ungenügender Informationen über die Zusammensetzung der Kosten eine Entscheidung über die Aufstockung der Mittel um nicht weniger als 150.000 Euro abzuverlangen, sei eigentlich unzumutbar.
„Wir von der SPD wollen unsere Aufgabe in der Stadtverordnetenversammlung pflichtgemäß wahr-nehmen, nämlich die Verwaltung und die Geschäftsführung des Magistrats zu überwachen, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Hierzu hat uns der Magistrat über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten. Das ist als Bringschuld zu verstehen", so Timo Greuel abschließend. „Wir fordern Bürgermeister Muth auf, nachzuforschen, ob es auf Seiten der CDU- Magistratsmitglieder Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht gegeben hat", ergänzt er.





