Erstens:
Das vor Jahren versprochene Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr muss endlich kommen. „Und es darf nicht durch besonders viele Flugbewegungen in den Stunden davor und danach entwertet werden", meint Armin Heck. „Gerade ab 22 Uhr oder zwischen 5 und 6 Uhr morgens hört man es ordentlich brummen." Der Flugverkehr in diesen Tagesrandzeiten müsse deutlich geringer sein als im Tagesdurchschnitt. Gegebenenfalls müssten auch für besonders laute Flugzeugtypen in diesem Zeitraum Starts und Landungen untersagt werden.
Zweitens:
Die Absenkung der Flughöhe (im sogenannten Luftraum C) muss rückgängig gemacht werden. Armin Heck erläutert: „Das ist notwendig, weil die Absenkung um rund 300 Meter eine Verdoppelung des Lärms am Boden bedeutet." Die im März erfolgte Absenkung diene zur Ausweitung der Kapazität, habe also nur ökonomische Gründe. Sie sei nicht notwendig, um die neue Landebahn zu nutzen.
Drittens:
Das sogenannte CDA-Anflugverfahren (Gleitsinkflug) muss für den gesamten Tag verbindlich eingeführt werden. Ausnahmen sind aus Sicherheitsgründen zulässig (safety first: z.B. Sturm, Starkregen, technischen Störungen und ähnliches). „Der CDA-Landeanflug ist deutlich leiser als das aktuelle Verfahren", so der SPD-Stadtverordnete, „er muss auch während der täglichen Verkehrsspitzenzeiten obligatorisch sein." Die damit verbundene Beschränkung der Kapazität des Flughafens sei vertretbar und als Beitrag zur Lärmminderung notwendig, weil die neue Landebahn nahezu eine Verdoppelung der Flugbewegungen ermögliche. Bald wären 900.000 Starts und Landungen technisch möglich.
Viertens:
Die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, soweit nicht bereits wegen dem CDA-LANDEANFLUG Veränderungen vorgenommen werden. „Die durch die Flugrouten vorgegebene Lärmverteilung braucht einen breiten Konsens", so Armin Heck. Man dürfe nicht die Menschen aus Mainz gegen die aus dem Main-Kinzig-Kreis ausspielen. „Deshalb hat die Fluglärmkommission, trotz ihrer nur beratenden Funktion, eine große Bedeutung."
Um die Menschen in der Region vor Gesundheitsschäden und schwerwiegenden Beeinträchtigungen zu schützen, die Lebensqualität zu erhalten und auch wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müsse die Stadt aktiv werden und sich positionieren.
„Aber das alleine ist nicht genug", glaubt der SPD-Mann. „Wo gute Worte nicht mehr helfen, darf, nein muss man in einer so wichtigen Sache, auch die Gerichte bemühen." Daher wird gemäß dem sozialdemokratischen Antrag der Magistrat beauftragt, in dieser Angelegenheit die Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens mit der Klagegemeinschaft zur Klage zum Nachtflugverbot zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung geeignete Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Klagegemeinschaft fordern der Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Hanau und die Gemeinde Rodenbach ein generelles Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr morgens, ersatzweise zwischen 23 und 5 Uhr morgens. Die Stadt Langenselbold war unter Bürgermeister Kasseckert und der absoluten CDU-Mehrheit aus dieser Klagegemeinschaft ausgeschert. „Machen wir uns nichts vor - es wird kein Weg daran vorbeiführen: Langenselbold muss sich wieder solidarisch erklären und die Klagegemeinschaft unterstützen!" schließt Armin Heck.





