Nach Mücke die Lücke

Dass mit dem Abgang von Matthias Mücke als Fachmann für die Finanzen eine Lücke im Magistrat entstanden ist, konnte bisher nur vermutet werden. Spätestens seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 12. Mai ist es traurige Gewissheit.

Auf der Tagesordnung des HFA war eine Magistratsvorlage mit dem Titel „Umsetzung der geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2015“. In der Begründung des Beschlussvorschlags wurde deutlich, dass das nun für die Finanzen zuständige Mitglied des Magistrats, Bürgermeister Muth, einen Brief des Regierungspräsidiums (RP) falsch verstanden hatte. Auf den Punkt gebracht ging es dabei um den Begriff der Neuverschuldung, den Herr Muth nicht kannte, obwohl Neuverschuldung in dem Brief des RP definiert war. So versteht der RP unter Neuverschuldung die aufgenommenen Darlehen abzüglich der Darlehnstilgung. Der RP gestand in dem Brief der Stadt Langenselbold eine Neuverschuldung von 0,5 Mio. Euro zu. Bei einer geplanten Darlehenstilgung von 0,677 Mio. Euro bedeutet dies nach Adam Riese, dass Darlehen in Höhe von 1,177 Mio. Euro aufgenommen werden dürfen. Leider hat der Bürgermeister sozusagen brutto mit netto verwechselt und ist fälschlicherweise davon ausgegangen, dass er nur 0,5 Mio. Euro an Darlehen aufnehmen darf. Dies hatte zur Folge, dass der Magistrat nun die Umsetzung der geplanten Investitionen als gefährdet ansah und daraufhin eine entsprechende unkorrekte Begründung der Entscheidungsvorlage verfasste. Tatsächlich reichen die erlaubten Darlehen von 1,177 Mio. Euro plus einem erwarteten Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit aber locker aus, um die Investitionen zu finanzieren.

Kurios war, dass es eines expliziten Beschlusses des HFA bedurfte, damit sich der Bürgermeister bereit erklärte, die unkorrekte Begründung neu zu fassen. Vorher hatte ein HFA-Mitglied der CDU noch angeregt, dass man doch die Begründung nicht ändern, sondern nur in den Fraktionen den Sachverhalt mündlich richtig darstellen müsse. Diese Äußerung offenbarte ein merkwürdiges Verständnis von Demokratie und Transparenz des politischen Handels. Deshalb sei es noch einmal gesagt: Beschlussvorlagen und ihre Begründung, über die das Parlament als Vertretung der Bürger zu entscheiden haben, müssen sorgfältig ausgearbeitet und richtig sein. Darauf haben nicht nur die Stadtverordneten einen Anspruch, sondern auch die Bürger, die wissen müssen, über was entschieden und wie dies begründet wird.
Fazit: Nach Mücke kam die Lücke. Zum Glück ist die Sache diesmal bis auf die genannten Kuriositäten und die Blamage für den Bürgermeister einigermaßen glimpflich ausgegangen. Es bleibt zu hoffen, dass die fehlende Sachkompetenz für Finanzen im Magistrat nicht irgendwann zu einem größeren Schaden für die Stadt führt.