Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags hat heute die Kommunalen Spitzenverbände, den Landeswohlfahrtsverband und den Rechnungshof des Landes Hessen zu Gesetzentwürfen der Landesregierung für einen zweiten Nachtragshaushalt angehört. Dabei ging es auch um das Vorhaben der Landesregierung, ein sogenanntes „Sondervermögen“ im Umfang von zwölf Milliarden Euro einzurichten
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marius Weiß, sprach im Nachgang der Anhörung von riesigen Herausforderungen, denen die hessischen Kommunen durch die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren gegenüberstünden, aber auch von geeigneten Wegen, gemeinsam die Krisenfolgen zu überwinden.
Weiß sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass es im Moment keinen Grund gibt, ein sogenanntes ‚Sondervermögen‘ – also letztlich einen Schattenhaushalt – in einer Größenordnung von zwölf oder mehr Milliarden Euro einzurichten. Mit diesem Vorhaben der Landesregierung verbinden sich nicht nur zahlreiche inhaltliche und staatspolitische Probleme, es fehlen schlichtweg verlässliche Daten zur Entwicklung der Steuereinnahmen – sowohl beim Land als auch bei den Kommunen. In der Anhörung heute haben die kommunalen Vertreter alle auf die Steuerschätzung im September dieses Jahres verwiesen, die abgewartet werden sollte. Denn die Steuerschätzung ist eine Grundvoraussetzung für ernsthafte Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land über eine angemessene Lastenverteilung bei den zu erwartenden Steuerausfällen.“
Seine Fraktion teile auch die Kritik des Hessischen Landesrechnungshofes an der Einrichtung eines Sondervermögens, so Marius Weiß: „Die Budgethoheit des Parlaments ist durch das Sondervermögen massiv in Frage gestellt. Die Anmerkungen des Rechnungshofes dazu sind berechtigt und sollten der schwarzgrünen Landesregierung zu denken geben.“