CDU und Grüne im Hessischen Landtag lehnen SPD-Antrag auf Erleichterung der frühzeitigen Rückkehr von Beamtinnen und Beamten in den Beruf ab

Bild: Angelika Aschenbach

Der Antrag der SPD-Fraktion, das Beamtengesetz dahingehend zu ändern, dass die Mindestarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 15 Wochenstunden abgesenkt werden kann und damit nach einer Familienpause ein frühzeitiger Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht wird, wurde von CDU und Grünen abgelehnt. „Dies ist ein erneuter Beweis dafür, dass sich die Familienfreundlichkeit dieser Landesregierung auf Lippenbekenntnisse beschränkt und aus parteipolitischen Gründen eine sinnvolle Lösung blockiert wird“, kritisiert Innenpolitikerin Karin Hartmann. Während in der Privatwirtschaft und vielen Bundesländern und selbst in Bayern eine deutlich geringere Stundenzahl festgeschrieben ist, hält Schwarzgrün weiterhin an dem antiquierten Arbeitszeitmodell fest und verweigert sich einer sinnvollen Lösung. Neben flexiblen Arbeitszeiten gilt eine geringe Wochenstundenzahl als Voraussetzung, damit insbesondere junge Beamtinnen und Beamte auch während Familienzeiten „im Beruf bleiben können“ oder nach einer Auszeit zeitnah wieder berufstätig sein können. Nicht nachvollziehbar scheint die Weigerung auch vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Während qualifizierte Beschäftigte wie z.B. Lehrkräfte auch im öffentlichen Dienst dringend gesucht würden, verzichte man freiwillig darauf, die „stille Reserve“ derjenigen zu nutzen, die 15 Stunden Mindestarbeitszeit nicht mit Betreuungs,- oder Pflegezeiten in Einklang bringen können. Sinnvoll wäre die beantragte Verkürzung auch für den Arbeitgeber, da eine Anbindung der Arbeitskräfte an ihre Dienststelle familienbedingte Auszeiten und damit verbundene Schulungen ersparen könnte.

„Die Ablehnung des SPD Antrags ist ein erneuter Beweis dafür, dass Familienfreundlichkeit für diese Landesregierung ein reines Lippenbekenntnis ist“, kritisiert Karin Hartmann.